NEUE ARBEITSSTÄTTENVERORDNUNG EINFACH ERKLÄRT

Alles Wichtige auf einen Blick

Büroeinrichtung Arbeitsstättenrichtlinien

ARBEITSSTÄTTENVERORDNUNG – WER SIE MACHT UND FÜR WEN SIE GILT

Die Arbeitsstättenverordnung (kurz ASR) formuliert die gesetzlichen Anforderungen an Arbeitsräume der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Die technischen Regeln bemessen unter anderem, wie viel Bewegungsfläche einer einzelnen Person zusteht und legen den Luftraum pro Person fest. Zu jedem Thema der Innenausstattung von Arbeitsräumen gibt es in der Arbeitsstättenverordnung sehr detaillierte Ausführungen, die als Nachschlagewerk auf der Seite des BAuA online zur Verfügung stehen.

Bei Einhaltung der technischen Regeln kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für seine Beschäftigten erreichen.
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VERSCHIEDENE FLÄCHENARTEN UND IHRE EIGENSCHAFTEN

Jedem Mitarbeiter werden verschiedene Flächen zugeordnet, diese ergeben zusammen die erforderliche Grundfläche, die jeder Person innerhalb eines Arbeitsplatzes zusteht. Für Arbeitsräume ergeben sich daraus folgenden Flächen:

  • Bewegungsflächen der Beschäftigten am Arbeitsplatz
  • Flächen für Verkehrswege einschließlich der Fluchtwege und Gänge zu den Arbeitsplätzen und zu gelegentlich benutzten Betriebseinrichtungen
  • Stellflächen für Arbeitsmittel, Einbauten und Einrichtungen
  • Funktionsflächen für alle Betriebs- bzw. Benutzungszustände von Arbeitsmitteln, Einbauten und Einrichtungen und
  • Flächen für Sicherheitsabstände, soweit sie nicht bereits in den Stell- oder Funktionsflächen berücksichtigt sind
Zusätzlich wird der Bewegungsradius eines Menschen an seinem Arbeitsplatz mit einbezogen, damit für wechselnde Tätigkeiten auch unterschiedliche Haltungen und Ausgleichsbewegungen möglich sind. Die sogenannte Bewegungsfläche muss mindestens 1,50 m² betragen.
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Büroeinrichtung Arbeitsstättenrichtlinien Grafik Arbeitsplatz

ARBEITSSTÄTTENVERORDNUNG – FLÄCHENSTANDARDS ALS PLANUNGSHILFE

Für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze ergibt sich eine Fläche von 8–10 m² pro Mitarbeiter und Arbeitsplatz, in Großraumbüros sind es sogar 12–15 m². Diese Zahl setzt sich aus der Summe von Verkehrswegen (Fluchtwegen), Bewegungsflächen, Funktions- und Benutzerflächen und Stellflächen (persönlicher Stauraum) zusammen. Die größere Fläche bei Großraumbüros ergibt sich aus dem höheren Bedarf an gemeinsam genutzten Verkehrswegen und Ressourcen.

Bei einer Immobilie mit einer Fläche von beispielsweise 400 m² können ca. 40 Mitarbeiter (:10) in Kleinraumbüros untergebracht werden, mit EDV-Geräten sollte mindestens mit 10 m² pro Person gerechnet werden. Im Großraumbüro sind es dann ungefähr 27 (:15).

Hierbei sollten Sie beachten, dass für Einzelbüros eventuell noch zusätzliche Wände und Flure gebraucht werden, wodurch die Gesamtfläche deutlich kleiner wird. In diesem Fall verändert sich die Rechnung unter Umständen nochmal zugunsten der Mitarbeiterzahl im Großraumbüro.

Die Flächenstandards der Arbeitsstättenverordnung helfen zunächst einen Überblick darüber zu bekommen, wie viele Mitarbeiter man optimalerweise in einem Raum unterbringen kann. Unsere Profis von smow beraten Sie gerne bei einer Planung speziell für Ihren Raum oder helfen bei fachlichen Einrichtungsfragen.
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DIE RICHTIGE RAUMHÖHE ENTSCHEIDET ÜBER DAS ARBEITSKLIMA

Nicht nur die verschiedenen Flächen geben an, wie ein Arbeitsraum beschaffen sein muss, auch die Raumhöhe spielt eine wichtige Rolle. Bei einer überwiegend sitzenden Tätigkeit beläuft sich der vorgeschriebene Luftraum auf 12 m³, das Luftvolumen darf dabei nicht von Einbauten verringert werden. Bei einer Tätigkeit, die überwiegend nicht im Sitzen stattfindet, sind es 15 m³ und bei schwerer körperlicher Arbeit sogar 18 m³. In einem normalen Büro ist eine Raumhöhe von 2,5 m in der Regel ausreichend. Die Grundfläche, Höhe und ein ausreichender Luftraum stellen sicher, dass Beschäftigte ohne Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, Gesundheit oder ihres Wohlbefindens ihre Arbeit verrichten können.
Büroeinrichtung Arbeitsstättenrichtlinien Raumhöhe

WIE SIE MIT GUT GENUTZTEM TAGESLICHT GELD SPAREN KÖNNEN

Durch eigene Erfahrung wissen wir, dass Tageslicht sehr angenehm ist und das eigene Wohlempfinden steigert. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass auch Arbeitsstätten über möglichst viel Tageslicht verfügen sollten. Dabei ist eine Be­leuchtung mit Tageslicht immer einer Beleuchtung mit ausschließlich künstlichem Licht vorzu­ziehen.

Gestalterisch können Sie diesen Effekt mit hellen Wänden und Decken unterstützen, da das Licht von hellen Wänden leichter reflektiert wird. Zudem wirken kleine Räume größer, wenn sie einen hellen Anstrich haben. Tageslicht weist Gütemerkmale wie Dynamik, Farbe und eine Strahlungsrichtung auf, die in ihrer Gesamtheit von künstlicher Beleuchtung nicht zu erreichen sind.

Lichtdurchlässige Bauteile wie z.B. Milchglas sind transluzent und transportieren Tageslicht. Fenster hingegen ermöglichen zusätzlich eine Sichtverbindung nach außen, welche zur Entspannung der Mitarbeiter beitragen kann. Mit Oberlichtern kann eine gleichmäßige Lichtverteilung erzielt werden. Die Anforderungen an Tageslicht gelten neben Büros auch für Pausenräume und Aufenthaltsbereiche.

Sollten aus betrieblichen oder baulichen Gründen die Anforderungen an ausreichend Tageslicht nicht gewährleistet sein, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ein besonders lichtstarker Pausenraum als Ausgleich erforderlich.

Bei ausreichend Tageslicht sinken auch die Stromkosten. Stellen Sie daher Schreibtische möglichst in Fensternähe und nutzen Sie die dunklere Raummitte für größere Verkehrswege.

Um Blendung vorzubeugen, können Sie Jalousien oder Rollos bei Fenstern verwenden. Diese sind einfach bedienbar, unter Umständen sogar elektronisch, und erlauben Ihnen das Tageslicht dann zu nutzen, wenn es für Sie im günstigen Winkel steht.
Büroeinrichtung Arbeitsstättenrichtlinien Tageslicht

KOSTENEFFIZIENT PLANEN – WIE SIE IHRE FLÄCHE OPTIMAL NUTZEN

Arbeiten mehr als zehn Personen in einem Raum, haben diese laut Arbeitsstättenverordnung einen gesetzlichen Anspruch auf einen Pausenraum oder Pausenbereich. Um dabei keine wertvolle Fläche einzubüßen, bietet es sich an, einen Raum für mehrere Funktionen zu nutzen. Eine Küchenzeile oder ein Kaffeeautomat können einem Raum eine einladende Note verleihen. Mit kleinen Bistrotischen, auch zum Stehen denkbar, sind intime Besprechungen möglich. Raumbildende Elemente bieten zusätzlichen Raum für Meetings und sorgen sogar für etwas akustische Abgeschiedenheit. In der Nähe von Pausenräumen ist ein guter Ort für IT-Geräte und Drucker, da diese immer besonders laut sind und bei konzentrierter Arbeit stören.
Büroeinrichtung Arbeitsstättenrichtlinien Pausenraum