Bei der Diskussion um Originale und Plagiate unter den als „Designerstücke“ bezeichneten Möbeln handelt es sich nicht nur um eine ideelle Auseinandersetzung, sondern um ein reales Problem vieler lizenzierter Designmöbelhersteller und -verkäufer. In dem von von uns bereits besprochenen Artikel „Das Original“ von Rolf Fehlbaum wird der Leser für diesen Streitpunkt sensibilisiert. Für unsere Kunden ist es jedoch sicherlich auch von großem Interesse, über entsprechende Urteile in Gerichtsfällen zu diesem Thema zu erfahren. Eine italienische Möbelfirma, die ihre Produkte in Deutschland vertreibt, musste beispielsweise im Herbst 2006 das Urteil des Landgerichts Hamburg hinnehmen, in dem ihr untersagt wurde, weiterhin die eigenen Produkte als Bauhaus-Designobjekte zu bewerben. Die Begründung der Kläger bzw. des Gerichts war sehr einfach: Dimensione hatte keine Rechten für die Designobjekte des Bauhaus. Somit waren die beworbenen Möbel Nachahmungen und die Bezeichnung der Gegenstände als „Bauhaus-Designobjekte“ irreführend.
smow vertreibt hingegen ausschließlich lizenzierte Designmöbelstücke. Bei keinem unserer angebotenen Objekte die als Möbel eines bestimmten Designers deklariert sind, handelt es sich um Plagiate. Unsere Hersteller haben die Lizenz für die jeweils produzierten Möbel. Natürlich handelt es sich nicht um die „Ur-Originale“ (die Möbelstücke aus der ersten Produktion), aber um „Originale“. Deshalb lohnt sich die Investition in unsere Liebhaberstücke, beispielsweise von Vitra, USM Haller und Kartell. Nicht nur ihre Qualität ist überzeugend, sondern auch die Lizenz…